„Datenschutz – leicht gemacht“ – das klingt auf den ersten Blick wie eines der typisch abgenutzten Werbeslogans frei nach dem Motto: „Werbung ist der Versuch, das Denkvermögen des Menschenso lange außer Takt zu setzen, bis er genügend Geld ausgegeben hat“. Stimmt aber in diesem Fall nicht! Der Datenschutzassistent ist kinderleicht zu bedienen und bietet dem Benutzer einen ungeheuren Mehrwert.

Im Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich wirksam, vielleicht die größte Umwälzung, seit es das Datenschutzrecht in Europa gibt. Diese Tatsache stellt sowohl Unternehmen als auch Öffentliche Einrichtungen vor große Herausforderungen und zwingt die Verantwortlichen zum Handeln. Mit dem Datenschutzassistenten lassen sich alle geforderten Komponenten in den Bereichen „Prüfen“, „Entscheiden“ und „Dokumentieren“ – exemplarisch seien Gebäudesicherheit, IT-Sicherheit, Organisatorische Maßnahmen, Serverraum, Webauftritt, Verfahrensentwicklung und Verfahrensverzeichnis genannt – übersichtlich und anwenderorientiert entwickeln. Dabei sind die vorhandenen Musterdokumente und Leitfäden eine mehr als willkommene Unterstützung für jeden Datenschützer.

Weder Verantwortliche noch Dienstleister brauchen jetzt noch Angst vor dem „Fallbeil“ EU-Datenschutzgrundverordnung haben. Mit dem Einsatz des Datenschutzassistenten wird aus dem befürchteten Datenschutz-Trauerspiel ein Kinderspiel!

Dr. Siegfried Hansen
HF-Computersysteme e.K., Zertifizierter Datenschützer