Seit dem 25.05.2016 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie bringt für Unternehmen aller Größenordnungen und auch für Behörden einige erhebliche Neuerungen im Vergleich zum bisherigen Rechtszustand. In den Unternehmen und Behörden muss sie bis zum 25.05.2018 umgesetzt werden. Dieser Aspekt war bei einer IHK-Veranstaltung am 18.04.2017 mit mehr als 170 Führungskräften aus kleinen und mittleren Unternehmen ein Schwerpunkthema.

Hier finden Sie den Vortrag von Herrn G. Schmidt und eine Checkliste des BMWi zum Download.